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“Immer wieder sonntags” sucht auch 2025 den Sommerhitkönig! Newcomer können sich ab sofort bewerben!

Hier alle Infos!

© ARD

Auch 2025 wird die Tradition bei “Immer wieder sonntags” fortgesetzt! Stefan Mross sucht bei der Sommerhitparade den Sommerhitkönig 2025. Ab sofort können sich Newcomer für die kommende Saison bewerben. Welche Voraussetzungen es gibt und wie der Contest in diesem Jahr abläuft…



“Immer wieder sonntags”: So läuft die Sommerhitparade ab

In jeder Sendung treten zwei Kandidaten innerhalb des Wettbewerbs gegeneinander an. Alle Kandidaten werden in Sendung 1 vorgestellt. Das Los entscheidet, welche zwei Kandidaten in Sendung 1 an den Start gehen. Der Fernsehzuschauer entscheidet per Televoting, wer weiterkommt. Der Sieger / die Siegerin darf in der folgenden Sendung gegen den nächsten Herausforderer, der ebenfalls ausgelost wird, antreten. Es gibt voraussichtlich zwei Vorrunden und in Sendung 12 das große Finale. Die Kandidaten müssen zeitlich flexibel sein, da nicht abzusehen ist, an wie vielen Wochenende sie weiter gewählt werden. Mindestens jedoch sollten sie bei Sendung 1, 2-6 und Sendung 12 oder Sendung 1 und 7-12 zur Verfügung stehen.



Teilnahmevoraussetzungen und mehr

• Nur eigene Titel (deutschsprachig, keine Coverversionen)

• Bisher keine großen TV-Auftritte

• Altersbeschränkung: ab 16 Jahren bis 36 Jahren (Achtung: bei Kandidaten unter 18 wird zusätzlich ein Kindergenehmigungsantrag benötigt, diese muss spätestens vollständig ausgefüllt bis 30.04.2025 eingereicht werden)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

• Maschinell ausgefüllter Bewerbungsbogen

• Max. 3 Titelvorschläge als MP3 (Die Titel-Länge ist für die Bewerbung irrelevant. Für die Sendung wird eine 1:30 Minuten bis 1:45 Minuten – sowie eine 3:00 Minuten – Version als WAV und als MP3 benötigt)

• Biografie / Infotext

• maximal 3 Fotos

Bei einer Zusage…

• … muss – bis EINE Woche vor dem (ersten) TV-Auftritt – über die Teilnahme in der Sendung Stillschweigen gewahrt werden, um die Chancengleichheit aufrecht zu erhalten.

• … darf der Musiktitel nicht im Vorfeld in Bezug auf die Sendung “Immer wieder sonntags” promotet werden (Radio / Social Media etc.)

 

Verwendete Quellen: Das Erste

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